Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklaerung gibt es jetzt auf Deutsch, Schweizer Hochdeutsch, Englisch, Franzoesisch und Portugiesisch. 95 Textbloecke, rund 13.000 Zeichen je Sprache. DIE MASSGEBLICHKEITSKLAUSEL STEHT IN JEDER SPRACHE Nur die deutsche Fassung ist verbindlich; die Uebersetzung dient dem Verstaendnis. Ohne diesen Hinweis waere die Uebersetzung ein Risiko -- ein Kunde koennte sich auf die franzoesische Fassung berufen. Der Hinweis stand schon auf der Seite, aber selbst nur auf Deutsch: Genau die Leute, fuer die er gedacht ist, konnten ihn nicht lesen. WIDERRUFSBELEHRUNG UND MUSTERFORMULAR SIND AMTLICH Sie folgen dem Wortlaut aus Anhang I der Richtlinie 2011/83/EU in der jeweiligen Amtssprache -- nicht einer eigenen Uebersetzung. Der Gesetzgeber hat diese Saetze selbst formuliert; wer sie neu uebersetzt, verliert den Schutz der Musterbelehrung. Angepasst ist nur die Person: Die Muster sprechen von "wir/uns", hier schreibt ein Einzelunternehmer "ich/mir" -- diese Anpassung sieht das Muster ausdruecklich vor. SCHWEIZERDEUTSCH GIBT ES HIER BEWUSST NICHT Auf allen anderen Seiten spricht "de-CH" echten Dialekt. In Rechtstexten waere das unserioes -- es gibt keine Widerrufsbelehrung auf Mundart. Die Schweiz schreibt Hochdeutsch, nur ohne Eszett. Genau das erzeugt eine Zeile Code aus dem deutschen Text, statt 95 von Hand gepflegter Doppeleintraege, die beim naechsten Aendern auseinanderlaufen wuerden. DER FEHLER, DER FAST LIVE GEGANGEN WAERE Beim Aufbau wurden zwei Bloecke uebersprungen: eine reine Formularlinie und eine zweite "Fassung vom"-Zeile. Ab dort war jede Schluesselnummer um eins verschoben. Im Musterformular haette dadurch ueber jedem Feld die falsche Beschriftung gestanden -- "Datum" wo "Name" hingehoert. Und in fuenf Sprachen waere es niemandem aufgefallen, denn jede Sprache war ja vollstaendig gefuellt: Eine Vollstaendigkeitspruefung ist gegen diese Art Fehler wehrlos. Die Schluessel sind deshalb jetzt ueber den TEXT zugeordnet, nicht ueber eine laufende Nummer. Ein eigener Durchlauf vergleicht jeden deutschen Text im Woerterbuch mit dem an derselben Stelle im HTML. WAS DER NEUE DURCHLAUF SONST PRUEFT - Greift die Umschaltung in jeder der fuenf Sprachen, folgt das lang-Attribut, bleibt kein Textblock leer? - Gegenprobe, dass die Umschaltung ueberhaupt etwas tut: Englisch, Franzoesisch und Portugiesisch MUESSEN sich vom Deutschen unterscheiden. Ohne diese Probe waere ein Woerterbuch, das ueberall denselben deutschen Text zurueckgibt, gruen durchgelaufen. - Kein Eszett in der Schweizer Fassung, sonst wortgleich. - Die Massgeblichkeitsklausel nennt in jeder Sprache die deutsche Fassung. Geprueft: 1303 Pruefungen gruen (Browser 737, Server 566), i18n ohne Fehler, WCAG ohne Fundstellen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <[email protected]>
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