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DogFatherGitandClaude Opus 5 2e2172202e Rechtstexte in fuenf Sprachen
Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklaerung gibt es
jetzt auf Deutsch, Schweizer Hochdeutsch, Englisch, Franzoesisch und
Portugiesisch. 95 Textbloecke, rund 13.000 Zeichen je Sprache.

DIE MASSGEBLICHKEITSKLAUSEL STEHT IN JEDER SPRACHE

Nur die deutsche Fassung ist verbindlich; die Uebersetzung dient dem
Verstaendnis. Ohne diesen Hinweis waere die Uebersetzung ein Risiko --
ein Kunde koennte sich auf die franzoesische Fassung berufen. Der
Hinweis stand schon auf der Seite, aber selbst nur auf Deutsch: Genau
die Leute, fuer die er gedacht ist, konnten ihn nicht lesen.

WIDERRUFSBELEHRUNG UND MUSTERFORMULAR SIND AMTLICH

Sie folgen dem Wortlaut aus Anhang I der Richtlinie 2011/83/EU in der
jeweiligen Amtssprache -- nicht einer eigenen Uebersetzung. Der
Gesetzgeber hat diese Saetze selbst formuliert; wer sie neu uebersetzt,
verliert den Schutz der Musterbelehrung. Angepasst ist nur die Person:
Die Muster sprechen von "wir/uns", hier schreibt ein Einzelunternehmer
"ich/mir" -- diese Anpassung sieht das Muster ausdruecklich vor.

SCHWEIZERDEUTSCH GIBT ES HIER BEWUSST NICHT

Auf allen anderen Seiten spricht "de-CH" echten Dialekt. In
Rechtstexten waere das unserioes -- es gibt keine Widerrufsbelehrung auf
Mundart. Die Schweiz schreibt Hochdeutsch, nur ohne Eszett. Genau das
erzeugt eine Zeile Code aus dem deutschen Text, statt 95 von Hand
gepflegter Doppeleintraege, die beim naechsten Aendern auseinanderlaufen
wuerden.

DER FEHLER, DER FAST LIVE GEGANGEN WAERE

Beim Aufbau wurden zwei Bloecke uebersprungen: eine reine Formularlinie
und eine zweite "Fassung vom"-Zeile. Ab dort war jede Schluesselnummer
um eins verschoben.

Im Musterformular haette dadurch ueber jedem Feld die falsche
Beschriftung gestanden -- "Datum" wo "Name" hingehoert. Und in fuenf
Sprachen waere es niemandem aufgefallen, denn jede Sprache war ja
vollstaendig gefuellt: Eine Vollstaendigkeitspruefung ist gegen diese
Art Fehler wehrlos.

Die Schluessel sind deshalb jetzt ueber den TEXT zugeordnet, nicht ueber
eine laufende Nummer. Ein eigener Durchlauf vergleicht jeden deutschen
Text im Woerterbuch mit dem an derselben Stelle im HTML.

WAS DER NEUE DURCHLAUF SONST PRUEFT

- Greift die Umschaltung in jeder der fuenf Sprachen, folgt das
  lang-Attribut, bleibt kein Textblock leer?
- Gegenprobe, dass die Umschaltung ueberhaupt etwas tut: Englisch,
  Franzoesisch und Portugiesisch MUESSEN sich vom Deutschen
  unterscheiden. Ohne diese Probe waere ein Woerterbuch, das ueberall
  denselben deutschen Text zurueckgibt, gruen durchgelaufen.
- Kein Eszett in der Schweizer Fassung, sonst wortgleich.
- Die Massgeblichkeitsklausel nennt in jeder Sprache die deutsche
  Fassung.

Geprueft: 1303 Pruefungen gruen (Browser 737, Server 566), i18n ohne
Fehler, WCAG ohne Fundstellen.

Co-Authored-By: Claude Opus 5 <[email protected]>
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